Welche rechtlichen Auswirkungen haben Gefahren­zonenpläne?

Gefahrenzonenpläne sind ein wichtiges Planungsinstrument zur Risikoeinschätzung bei Naturgefahren. Ihre rechtliche Verbindlichkeit variiert jedoch je nach Bundesland.
Historische Karte des ersten Gefahrenzonenplans (GZP) in Österreich aus den 1980er-Jahren, erstellt für Kärnten.

Gefahrenzonenpläne helfen dabei, besser einschätzen zu können, welche Gebiete potenziell durch Naturgefahren – insbesondere Hochwasser –  bedroht sind. 

Durch eine realistische Risikoeinschätzung können mögliche Schäden vermieden oder zumindest verringert werden. Deshalb spielen Gefahrenzonenpläne eine wichtige Rolle in der Raumplanung und im Bauwesen.

Gefahrenzonenpläne sind ein wichtiges Planungsinstrument. Rechtlich sind sie jedoch nicht automatisch verbindlich und haben keinen Verordnungscharakter. Sie entfalten erst durch die Verankerung in den Instrumenten der Raumplanung wie der Flächenwidmungsplanung ihre Wirkung.

Da es aufgrund der Länderkompetenz in der Raumplanung keine einheitlichen Regeln in ganz Österreich gibt, müssen hier viele Stellen eng zusammenarbeiten. Welche konkreten rechtlichen Auswirkungen Gefahrenzonenpläne in der Raumplanung und im Bauwesen haben, unterscheidet sich auch von Bundesland zu Bundesland.

Die wichtigsten Informationen mit Details zu den einzelnen Bundesländern haben wir für euch hier zusammengefasst:

Klick auf dein Bundesland und erfahre, welche konkreten Auswirkungen Gefahrenzonenpläne in deiner Region haben.

Auf den Übersichtsseiten der Bundesländer haben wir die wichtigsten Auswirkungen der Gefahrenzonenpläne für euch zusammengefasst. Für eine detailliertere Übersicht könnt ihr auch den kompletten Bericht „Beschreibung der raumordnungs- und baurechtlichen Auswirkungen von Gefahrenzonenplänen“ herunterladen.

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