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Welche Rolle spielen Gefahrenzonenpläne beim Schutz vor Naturgefahren?

Gefahrenzonenpläne helfen dabei, Gebiete zu erkennen, die von Naturgefahren wie Hochwasser aber zum Beispiel auch Lawinen oder Muren bedroht sind. Sie können Naturereignisse zwar weder vorhersagen noch beeinflussen, helfen aber dabei, besser einzuschätzen, wo Gefahren bestehen und welche Schutzmaßnahmen nötig sind.

Durch eine realistische Risikoeinschätzung können mögliche Schäden vermieden oder zumindest verringert werden. Gefahrenzonenpläne spielen deshalb eine wichtige Rolle in der Raumplanung, deren Ziel es unter anderem ist, die Bevölkerung vor Naturgefahren zu schützen.

Welche Gefahrenzonenpläne gibt es?

Auf dieser Website geht es vor allem um Gefahrenzonenpläne in Zusammenhang mit Hochwasser (auf Grundlage des Wasserrechts). Grundsätzlich gibt es in Österreich aber zwei Arten von Gefahrenzonenplänen, je nachdem, welche Naturgefahr im Fokus steht:

Forstliche Gefahrenzonenpläne:

Diese Pläne werden von der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) auf Basis des Forstgesetzes von 1975 erstellt. Sie befassen sich mit Gefahren durch Muren, Lawinen und Steinschlag, vor allem in alpinen Regionen.

Icon Wassertropfen.

Wasserrechtliche Gefahrenzonenpläne:

Diese Pläne werden vom Wasserbau auf Grundlage des Wasserrechtsgesetzes (WRG) von 1959 erstellt. Sie betreffen vor allem Hochwassergefahren entlang von Flüssen und Bächen.

 

Beide Planarten sind zentrale Instrumente, um potenzielle Naturgefahren frühzeitig zu erkennen und in der Raumplanung und im Bauwesen zu berücksichtigen.

Früher wurden ähnliche Gefahren durch sogenannte Inundationspläne oder Hochwasserabflussgebietspläne erfasst – etwa auf Grundlage des Wasserrechtsgesetzes von 1934 bzw. 1959. Diese gelten als Vorläufer der heutigen Gefahrenzonenpläne.

Welche rechtlichen Auswirkungen haben Gefahrenzonenpläne?

Gefahrenzonenpläne sind ein zentrales Planungsinstrument in der Raumordnung und im Bauwesen. Sie helfen dabei, gefährdete Flächen frühzeitig zu erkennen – vor allem dort, wo eine Bebauung vorgesehen ist. Gefahrenzonenpläne dienen als Entscheidungsgrundlage und tragen so dazu bei, die Bevölkerung besser vor Naturgefahren zu schützen.

Rechtlich verbindlich sind Gefahrenzonenpläne jedoch nicht automatisch. Sie haben keinen Verordnungscharakter und führen daher nicht direkt zu Bauverboten oder anderen Auflagen.
Eine rote Gefahrenzone zeigt zum Beispiel ein erhöhtes Risiko an. Das bedeutet aber nicht automatisch ein Bauverbot. Erst durch die Berücksichtigung der Gefahrenzonenpläne auf Basis von anderen Gesetzen, wird er auch rechtlich verbindlich, wie beispielsweise in der Flächenwidmungsplanung. Um wirksam zu sein, müssen örtliche Raumpläne daher mit den Gefahrenzonenplänen abgestimmt werden.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es in Österreich beim Schutz vor Naturgefahren?

In Österreich teilen sich Bund, Länder und Gemeinden die Verantwortung für den Schutz vor Naturgefahren. Eine einheitliche gesetzliche Regelung gibt es nicht, weshalb hier viele Stellen eng zusammenarbeiten müssen.

Die Bundesländer sind für die Raumplanung zuständig. Ihre jeweiligen Raumordnungsgesetze (ROG) legen fest, wie sich bestimmte Gebiete entwickeln sollen. In manchen Bundesländern werden dabei die Inhalte von Gefahrenzonenplänen direkt berücksichtigt.

In gefährdeten Bereichen setzt die Raumordnung meist auf Nutzungsbeschränkungen oder Verbote von Bauwidmungen, um Risiken zu vermeiden. Wie streng diese Regeln sind, unterscheidet sich jedoch von Bundesland zu Bundesland.

Grundsätzlich gilt aber: Was Bund oder Länder planen, ist für die Gemeinden verbindlich. Sie müssen sich bei ihrer eigenen Planung daran halten und die Vorgaben gegebenenfalls umsetzen.

In den nächsten Kapiteln werden die rechtlichen Grundlagen und die Rolle der Gefahrenzonenpläne in den einzelnen Bundesländern genauer erläutert.

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