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Wichtige Begriffe

Bei Hochwasser kommen uns häufig Bilder von zerstörten Häusern und überfluteten Straßen in den Sinn. Eigentlich ist Hochwasser aber ein ganz natürlicher Teil des Wasserkreislaufs und wird nur dann zum Problem, wenn Siedlungen und schützenswerte Objekte betroffen sind. Betrachtet man den Wasserkreislauf, sind Niederschlagsmenge, aber auch die Schneeschmelze dafür entscheidend, wie viel Wasser in unseren Flüssen fließt. Zusätzlich beeinflussen auch Faktoren wie der Grad der Versiegelung oder Bodeneigenschaften, wie viel Wasser oberflächlich abfließt und wie viel Wasser versickert.

Übersteigt der Wasserstand das Flussufer, kommt es zu Ausuferungen ins Umland. Es entsteht Hochwasser. Mit dem Ziel, die Schiffbarkeit zu verbessern und nutzbare Flächen zu gewinnen, wurden in der Vergangenheit viele Flüsse reguliert.
Aus diesem Grund werden viele natürliche Überflutungsflächen nicht mehr in ihrem ursprünglichen Ausmaß überflutet.

Im Zuge der Flussregulierungen wurden aber nicht nur Überflutungsflächen abgetrennt. Die Flussbegradigungen haben auch zu einer starken Verkürzung der Flussläufe geführt. Die Kombination aus fehlenden Überflutungsflächen und kürzeren Flussläufen führt zu schnellerem Abfluss, was insbesondere bei Ausuferungen im Siedlungsgebiet zu großen Schäden führen kann.

Unsere Flussufer sind oft über viele Kilometer hinweg dicht bebaut. Häuser und Infrastruktur befinden sich direkt am Gewässer. Wenn Wasser über die Ufer tritt, kann es aufgrund der hochgradigen Versiegelung nicht versickern. In Folge breiten sich Hochwasser und mitgeführtes Material aus und es entstehen Schäden an Gebäuden und Schutzgütern. Ein wirksamer und nachhaltiger Schutz vor Hochwasser ist nur im Einklang mit der Natur möglich.

Auwälder und funktionsfähige Überflutungsflächen haben die natürliche Fähigkeit, Wasser zurückzuhalten. Um gefährdete Gebiete zu identifizieren, die für hochwertige Nutzungen ungeeignet sind, und jene Bereiche zu bestimmen, die im Falle eines Hochwasserereignisses eine besondere Funktion erfüllen, sind detaillierte Untersuchungen erforderlich.
Genau darum geht es bei der Gefahrenzonenplanung. Bei der Gefahrenzonenplanung werden unterschiedliche Hochwasserszenarien modelliert und daraus Gefahrenzonen und sogenannte Funktionsbereiche abgeleitet.

Wie das im Detail funktioniert, wird in diesem Kurs erklärt.

Für welche Gebiete muss ein GZP erstellt werden?

Das Hochwasserrisikomanagement in Österreich baut auf dem Nationalen Hochwasserrisikomanagementplan auf. Teil des Risikomanagements ist die Identifikation von Gebieten mit besonders hohem Hochwasserrisiko. Diese österreichweite Bewertung wird in einem sechsjährigen Zyklus durchgeführt. Für diese Gebiete müssen basierend auf dem Wasserrechtsgesetz Gefahrenzonenpläne erstellt werden. Die Risikogebiete – basierend auf der Risikobewertung aus dem Jahr 2018 (nächste Aktualisierung 2024) – sind in der Karte dargestellt.

Wer erstellt den GZP und warum?

Die Gefahrenzonenplanung ist eines der wichtigsten Instrumente im österreichischen Hochwasserrisikomanagement. Im Wasserbau werden Gefahrenzonenpläne federführend durch die Länder und beauftragte technische Büros erstellt, wobei das zuständige Ministerium in die Planungen eingebunden ist. Die Erstellung eines Gefahrenzonenplans kann dabei unterschiedliche Hintergründe haben.

  • Für Risikogebiete ist die Erstellung eines Gefahrenzonenplans basierend auf dem Wasserrechtsgesetz verpflichtend,
  • Hochwasserereignisse oder geplante Schutzmaßnahmen können ebenfalls der Auslöser für die Erstellung eines Gefahrenzonenplans sein sein.

Gefahrenzonenpläne sollten immer für ganze Einzugsgebiete beziehungsweise sinnvoll abgrenzbare Teilräume erstellt werden, damit ein schlüssiges Gesamtbild entsteht. Die erstellten Modelle können in weiterer Folge auch die Grundlage für eine zielgerichtete Maßnahmenplanung liefern.

Für die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz stellt ein gültiger Gefahrenzonenplan eine grundlegende Voraussetzung dar. Er ist Basis für eine erste, faktenbasierte Einschätzung des Handlungs- und Schutzbedarfs und geht jeder Maßnahme voraus.

In Österreich werden die Gewässer von unterschiedlichen Stellen betreut. Für Wildbäche – das sind in der Regel Gewässer in alpinen und steilen Lagen – ist die Wildbach- und Lawinenverbauung zuständig. Im Bereich der Flüsse liegt die Kompetenz beim Wasserbau. Die Flüsse Donau, March und Thaya fallen in den Verantwortungsbereich der Bundeswasserstraßenverwaltung.

Für die praktische Umsetzung liefern die jeweils gültigen technischen Richtlinien das Regelwerk, das jedem Gefahrenzonenplan zu Grunde liegt. Für Gefahrenzonenplanungen im Kompetenzbereich des Wasserbaus ist die Richtlinie hier verfügbar. Für den Kompetenzbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung findest du die Richtlinie hier.

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