Sobald das Planungsgebiet für eine Gefahrenzonenplanung festgelegt ist, folgt ein weitgehend standardisierter Prozess. Die einzelnen Arbeitsschritte reichen von den beschriebenen Grundprinzipien der Erstellung, über die Ausweisung der Gefahrenzonen und Funktionsbereiche bis hin zur abschließenden Genehmigung des Gefahrenzonenplans.
Schon im Erstellungsprozess finden regelmäßige Vorprüfungen durch das jeweilige Land und das Ministerium statt. Ist der Gefahrenzonenplan fachlich abgeschlossen, folgt eine mindestens vierwöchige Auflage in der Gemeinde. Während dieser Phase sind nach entsprechender Ankündigung alle relevanten Unterlagen auf dem Gemeindeamt einsehbar. In dieser Zeit der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Möglichkeit, bei glaubhaftem und begründetem Interesse schriftliche Stellungnahmen abzugeben.
Nach Abschluss der öffentlichen Auflage erfolgt die sogenannte örtliche Überprüfung des Gefahrenzonenplans, die von einem Gremium geleitet wird, das sich aus verschiedenen Verwaltungsstellen zusammensetzt. Im Rahmen der örtlichen Überprüfung wird der Gefahrenzonenplan vorgestellt und ALLE eingebrachten Stellungsnahmen müssen entsprechend behandelt und dokumentiert werden. Stellt das Überprüfungsgremium Mängel am gegenständlichen Gefahrenzonenplan fest, wird eine entsprechende Überarbeitung durchgeführt.
Über diese Amtshandlung wird eine Niederschrift angefertigt, die anschließend vom zuständigen Minister genehmigt wird. Mit diesem Schritt endet der Erstellungsprozess und der Gefahrenzonenplan ist in allen relevanten Folgeplanungen zu berücksichtigen.
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Abteilung I/6 – Hochwasserrisikomanagement
Marxergasse 2
1030 Wienhochwasserrisikomanagement[at]bml.gv.at
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