Der Gefahrenzonenplan stellt für ein bestimmtes Planungsgebiet die Gefährdung durch ausgewählte Naturgefahren unter Berücksichtigung unterschiedlicher Szenarien dar.
Der Gefahrenzonenplan stellt für ein bestimmtes Planungsgebiet die Gefährdung durch ausgewählte Naturgefahren unter Berücksichtigung unterschiedlicher Szenarien dar.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Abteilung I/6 – Hochwasserrisikomanagement
Marxergasse 2
1030 Wienhochwasserrisikomanagement[at]bml.gv.at
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