Als Freibord bezeichnet man den senkrechten Abstand zwischen des Bemessungswasserspiegels und der Oberkante des Ufers/eines Schutzbauwerkes oder der Unterkante einer Brücke
Als Freibord bezeichnet man den senkrechten Abstand zwischen des Bemessungswasserspiegels und der Oberkante des Ufers/eines Schutzbauwerkes oder der Unterkante einer Brücke
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Abteilung I/6 – Hochwasserrisikomanagement
Marxergasse 2
1030 Wienhochwasserrisikomanagement[at]bml.gv.at
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