
Deckungsgrad mit Gefahreninformationen steigt immer weiter
Eine genaue Kenntnis über die Gefährdung durch Hochwasser und andere Naturgefahren ist aus mehreren Gründen wichtig. Neben der Information der Bevölkerung und der Berücksichtigung in der Siedlungsentwicklung, ist der Gefahrenzonenplan auch oft der Ausgangspunkt für ein Schutzprojekt. Aus diesem Grund ist eine möglichst große Abdeckung der österreichischen Gemeinden mit Gefahrenzonenplänen entscheidend.
Abdeckung mit Gefahrenzonenplänen steigt
Diese Abdeckung nimmt erfreulicherweise immer weiter zu und deckt inzwischen fast das gesamte Bundesgebiet ab. In 1940 Gemeinden – das entspricht über 90% der Gemeinden – existieren dabei Aussagen zur Hochwasser- oder Wildbachgefährdung. In über 46% der österreichischen Gemeinden existieren sogar Informationen über Gefährdungen aus beiden Bereichen. Die Abdeckung hängt natürlich auch vom Landschaftstyp ab.
Um die Gefährdung durch Hochwasser zu ermitteln, gibt es unterschiedliche Herangehensweisen. Die Methodik der Gefahrenzonenplanung ist erst seit einigen Jahren verpflichtend anzuwenden. Aus der Zeit davor gibt es noch reine Abflussuntersuchungen. Der Unterschied ergibt sich aus der Berücksichtigung unterschiedlicher Leitprozesse (lerne hier mehr: Welche Bedeutung haben Leitprozesse für den GZP?) und Prozessszenarien (lerne hier mehr: Natürliche Prozesse – wie beeinflussen sie Hochwasserereignisse?)

Bessere Qualität der Gefahrenzonenpläne
Die Abdeckung mit Gefahreninformationen und Gefahrenzonenplänen steigt nicht nur immer weiter, auch ihre Qualität verbessert sich laufend. Die bestehenden Gefahrenzonenpläne werden nämlich periodisch überarbeitet und ältere Abflussuntersuchungen Stück für Stück durch Gefahrenzonenpläne ersetzt. Das ist deshalb entscheidend, weil sich auch die Rahmenbedingungen laufend ändern. Als Beispiele dafür sind die Veränderung im Klima und damit der Abflussdaten, aber beispielsweise auch die Veränderung der Landnutzung (steigende Versiegelung) zu nennen, die sich maßgeblich auf die Überflutungsflächen auswirken. Parallel dazu verändern sich natürlich auch die technischen Möglichkeiten, die immer detaillierte Simulationen und Modelle zulassen.


Ein gültiger Gefahrenzonenplan ist mittlerweile Voraussetzung für die Finanzierung von Schutzprojekten. Nur wenn ein Gefahrenzonenplan vorliegt, kann mit der Planung von Schutzbauwerken und in weiterer Folge mit der Umsetzung von Projekten begonnen werden.