Die Sansibar an der Neuen Donau in Wien beim Hochwasser, Terrasse und Zugang von Hochwasser umspült, Skyline im Hintergrund
Wien: Wien, 2013 (C) Houdek

Wien

Wappen Wiens: Weißes Kreuz auf rotem Grund, dem Wappen der Stadt Wien entsprechend

Gesetzliche Grundlagen

  • Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch (Bauordnung für Wien – BO für Wien): enthält allgemeine Ziele zur Sicherung gesunder Lebensbedingungen und zum nachhaltigen Umgang mit Boden und Umwelt. Spezifische Ziele oder Regelungen zu Naturgefahren oder Gefahrenzonenplänen sind nicht ausdrücklich erwähnt.
  • Stadtentwicklungsplan (STEP): Naturgefahren oder Gefahrenzonenpläne werden nicht explizit behandelt. 

Rolle des Gefahrenzonenplans

  • In Wien werden im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan keine Gefahrenzonen oder Naturgefahren kenntlich gemacht. Gefahrenzonenpläne sind kein verbindliches Instrument für die Planung.

Besonderheiten

  • Keine Widmungsverbote: Die Bauordnung für Wien enthält keine speziellen Widmungsverbote oder Sonderregelungen für Gefährdungsbereiche.
  • Keine Reglen zur Rückwidmung: Auch für bestehendes Bauland in potenziell gefährdeten Bereichen gibt es keine besonderen Bestimmungen oder Verpflichtungen zur Rückwidmung.

Bundesländer

Klick auf dein Bundesland und erfahre, welche konkreten
Auswirkungen Gefahrenzonenpläne in deiner Region haben.

Auf den Übersichtsseiten der Bundesländer haben wir die wichtigsten Auswirkungen der Gefahrenzonenpläne für euch zusammengefasst. Für eine detailliertere Übersicht könnt ihr auch den kompletten Bericht „Beschreibung der raumordnungs- und baurechtlichen Auswirkungen von Gefahrenzonenplänen“ herunterladen.