Luftaufnahme eines von Murenabgang und Hochwasser betroffenen Alpendorfes mit weiten Schlammmassen zwischen den Häusern
Tirol: Trisanna, 2005 (C) BBA Imst

Tirol

Wappen Tirols: Roter Adler auf weißem Grund mit goldenem Schnabel, goldener Krone und ausgebreiteten Schwingen

Gesetzliche Grundlagen

  • Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 (TROG 2022): Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren können in verbindlichen überörtlichen Raumordnungsprogrammen festgelegt werden. Flächen, die durch Naturgefahren (z.B. Lawinen, Hochwasser, Wildbäche, Steinschlag oder Erdrutsch) gefährdet sind, müssen im Flächenwidmungsplan sichtbar gemacht werden und dürfen nicht als Bauland gewidmet werden, wenn sie aufgrund ihres Gefährdungsgrades nicht sicher nutzbar sind.
  • Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022): Bauliche Anlagen dürfen nur auf geeigneten Grundstücken errichtet werden. Auf Grundstücken mit Gefährdung durch Naturgefahren sind Neu-, Zu- und Umbau nur unter bestimmten Voraussetzung zulässig (z.B. bauliche Maßnahmen oder Sicherheitskonzepte).

Rolle des Gefahrenzonenplans

  • Bei der örtlichen Planung müssen gefährdete Flächen erfasst und das Ausmaß der Gefährdung dokumentiert werden. Bei einer Gefährdung durch Hochwasser müssen auch die Hochwasserrückhalteräume berücksichtigt werden. Die Beurteilung erfolgt soweit möglich auf Basis von bestehenden Gefahrenzonenplänen.

Besonderheiten

  • Ausnahmen: In Einzelfällen sind durch Vorlage eines Expert*innengutachtens im Einzelfall  auch Baulandwidmungen in Gefahrenzonen möglich. Außerdem dürfen gefährdete Flächen in folgenden Fällen als Bauland gewidmet werden:
  1. Wenn sie innerhalb eines bebauten Bereichs liegen oder direkt daran angrenzen.
  2. Wenn keine Ausweitung des Baulandes in Gebiete mit deutlich höherem Gefahrenpotential erfolgt.
  3. Wenn im Hochwasserfall keine wichtigen Abfluss- oder Rückhaltebereiche beeinträchtigt werden.
  • Rückwidmungen: Das TROG enthält keine ausdrücklichen Verpflichtungen zur Rückwidmung. Da Widmungsverbote aber auch für bestehendes Bauland gelten, sind Rückwidmungen möglich, wenn eine Baulandeignung nicht gegeben ist und kein Ausnahmetatbestand greift. In solchen Fällen erfolgen Rückwidmungen entschädigungslos.

Bundesländer

Klick auf dein Bundesland und erfahre, welche konkreten
Auswirkungen Gefahrenzonenpläne in deiner Region haben.

Auf den Übersichtsseiten der Bundesländer haben wir die wichtigsten Auswirkungen der Gefahrenzonenpläne für euch zusammengefasst. Für eine detailliertere Übersicht könnt ihr auch den kompletten Bericht „Beschreibung der raumordnungs- und baurechtlichen Auswirkungen von Gefahrenzonenplänen“ herunterladen.