Überschwemmter Wohnhausgarten mit braunem Hochwasser, Zaun und Warnband im Vordergrund
Steiermark: Schöckelbach, 2009 (C) Egger

Steiermark

Wappen der Steiermark: Weißer Panther auf grünem Grund, aufrecht schreitend mit roter Zunge und roten Krallen

Gesetzliche Grundlagen

  • Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 (StROG 2010): enthält auf überörtlicher Ebene keine detaillierten Vorgaben zum Umgang mit Naturgefahren. Stattdessen schafft es den rechtlichen Rahmen für eigene Entwicklungsprogramme (Sachprogramme). Gleichzeitig gilt der Grundsatz, dass Flächen mit erheblichen natürlichen Gefährdungen (z. B. Hochwasser, Lawinen, Steinschlag, Vermurungen oder hohem Grundwasserstand) nicht für eine Bebauung geeignet sind.
  • Entwicklungsprogramm: 2024 wurde ein neues Entwicklungsprogramm für den Umgang mit wasserbedingten Naturgefahren und Lawinen eingeführt. Es ersetzt das Hochwasserprogramm von 2005 und enthält strenge Vorgaben für Baulandwidmungen und Bauverbote.
  • Steiermärkisches Baugesetz 2015 (Stmk. BauG 2015): Im Baubewilligungsverfahren wird die Eignung des Bauplatzes geprüft. Eine Baubewilligung wird nur dann erteilt, wenn keine Gefährdungen durch Naturgefahren (z. B. Hochwasser, Lawinen, Rutschungen) zu erwarten sind.

Rolle des Gefahrenzonenplans

  • Das Entwicklungsprogramm 2024 nutzt den Gefahrenzonenplan als zentrale Entscheidungsbasis für Widmungs- und Bauverbote.
  • Die Inhalte der Gefahrenzonenpläne müssen im Flächenwidmungsplan kenntlich gemacht werden und dienen als Grundlage, um Widmungen korrekt festzulegen und risikoreiche Gebiete freizuhalten.

Besonderheiten

  • Ausnahmen: Im Entwicklungsprogramm 2024 sind wenige, klar geregelte Ausnahmen zum Bauen in Gefahrenzonen vorgesehen, z.B. wenn sichere Schutzmaßnahmen möglich sind oder besondere Voraussetzungen vorliegen.
  • Rückwidmungen: Es gelten die allgemeinen Regelungen für Planänderungen. Spezielle Regeln zu Rückwidmungen in Gefährdungsbereichen gibt es nicht.  
  • Aufschließungsgebiete: In diesen unbebauten Gebieten darf grundsätzlich nicht gebaut werden. Eine Baubewilligung ist aber dann möglich, wenn das Bauvorhaben wirksame Hochwasserschutzmaßnahmen schafft oder wesentliche Teile des Grundstücks ausreichend vor Hochwasser geschützt sind.

Bundesländer

Klick auf dein Bundesland und erfahre, welche konkreten
Auswirkungen Gefahrenzonenpläne in deiner Region haben.

Auf den Übersichtsseiten der Bundesländer haben wir die wichtigsten Auswirkungen der Gefahrenzonenpläne für euch zusammengefasst. Für eine detailliertere Übersicht könnt ihr auch den kompletten Bericht „Beschreibung der raumordnungs- und baurechtlichen Auswirkungen von Gefahrenzonenplänen“ herunterladen.