Zwei Personen fahren mit einem Boot durch eine überschwemmte Wohnstraße
Niederösterreich: Dürnkrut, 2006

Niederösterreich

Wappen Niederösterreichs: Fünf goldene Adler auf blauem Grund in zwei Reihen angeordnet

Gesetzliche Grundlagen

  • Das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) enthält besonders umfassende Regelungen zum Umgang mit Naturgefahren. Gefahrenzonen und Überflutungsbereiche müssen im Flächenwidmungsplan eingetragen werden. Die NÖ Planzeichenverordnung sieht einige zusätzliche Kenntlichmachungen im Zusammenhang mit Naturgefahren vor.
  • Bauland darf nicht gewidmet werden, wenn Flächen
  1. bei HQ-100 Hochwasser überflutet werden können. In Bereichen, die bei HQ-300 Hochwassern betroffen sind, sind Industrie- oder Sondergebiete mit Gefahrenpotenzial verboten.
  2. rutsch-, bruch-, steinschlag-, wildbach- oder lawinengefährdet sind,
  3. einen zu hohen Grundwasserspiegel oder instabilen Untergrund aufweisen.
  • Flächen entlang von Flüssen, die bei einem HQ30 Hochwasser überflutet werden können oder rote Gefahrenzonen, müssen als Grünland freigehalten werden und dienen als Retentionsflächen.
  • Das NÖ Baurecht orientiert sich an diesen Widmungen, führt aber keine eigene Gefahrenbeurteilung durch.

Rolle des Gefahrenzonenplans

  • Das NÖ Raumordnungsgesetz verweist nicht direkt auf Gefahrenzonenpläne, sondern auf Hochwasserbereiche (HQ-100). In der Praxis orientieren sich die Gemeinden aber auch an den roten und gelben Gefahrenzonen, wenn sie entscheiden, ob eine Fläche als Bauland gewidmet werden darf. Rote und gelbe Gefahrenzonen sind im Flächenwidmungsplan kenntlich zu machen.

Besonderheiten

  • Rückwidmung: Wenn unbebautes Bauland tatsächlich von Naturgefahren betroffen ist und die Gefahr in den nächsten fünf Jahren nicht beseitigt werden kann, muss es in Grünland rückgewidmet werden. Eine Entschädigung gibt es hier in der Regel nicht.
  • Ausnahmen: In bestimmten Fällen dürfen auch gefährdete Flächen als Bauland gewidmet werden – etwa wenn das Bauwerk aus funktionalen Gründen genau an diesem Standort errichtet werden muss oder wenn sich die Fläche innerhalb eines bestehenden Ortsgebiets befindet und das Risiko als gering eingestuft wird.

Bundesländer

Klick auf dein Bundesland und erfahre, welche konkreten
Auswirkungen Gefahrenzonenpläne in deiner Region haben.

Auf den Übersichtsseiten der Bundesländer haben wir die wichtigsten Auswirkungen der Gefahrenzonenpläne für euch zusammengefasst. Für eine detailliertere Übersicht könnt ihr auch den kompletten Bericht „Beschreibung der raumordnungs- und baurechtlichen Auswirkungen von Gefahrenzonenplänen“ herunterladen.