Luftaufnahme eines von Mure und Hochwasser verwüsteten Ortes mit zerstörten Straßen und verschlammten Grundstücken
Kärnten: Gegental, 2022

Kärnten

Wappen Kärntens: Drei waagrechte Streifen in Gold, Rot und Gold mit schwarzem Panther in der Mitte

Gesetzliche Grundlagen

  • Das Kärntner Raumordnungsgesetz (K-ROG) legt fest, dass Flächen mit ungünstigen örtlichen Gegebenheiten, die nicht durch objektiv wirtschaftlich vertretbare Aufwendungen behoben werden können, nicht als Bauland gewidmet werden dürfen.
  • Flächen mit Hochwasser- oder Wildbachgefahr, sowie Flächen, die für den Hochwasserrückhalt oder -abfluss wichtig sind,dürfen nicht als Bauland gewidmet werden.
  • Das Kärntner Baurecht schreibt vor, dass Baubewilligungen nur erteilt werden dürfen, wenn keine Gefahren wie Hochwasser, Lawinen oder Steinschlag bestehen – außer es gibt Schutzmaßnahmen, die ausreichend Sicherheit gewährleisten.
  • Schon in der ersten Prüfung eines Bauvorhabens muss geprüft werden, ob Gefahren wie Lawinen, Hochwasser oder Steinschlag die Sicherheit beeinträchtigen könnten. 

Rolle des Gefahrenzonenplans

  • Hochwasserabflussgebiete und Gefahrenzonen müssen im Flächenwidmungsplan sichtbar gemacht werden – vorausgesetzt, die Daten liegen in ausreichender Qualität vor. Gefahrenzonenpläne helfen dabei zu beurteilen, ob Flächen als Bauland genutzt werden können.

Besonderheiten

  • Ausnahmen: Baulandwidmung ist in gefährdeten Bereichen erlaubt, wenn
  1. die Gefahr durch bauliche Maßnahmen behoben werden kann, 
  2. die Fläche innerhalb eines Siedlungsgebiets oder unmittelbar im Anschluss an ein Siedlungsgebiet liegt, 
  3. keine Ausweitung in stärker gefährdete Gebiete erfolgt 
  4. der Hochwasserabfluss und Hochwasserrückhalteräume  nicht beeinträchtigt wird.
  • Rückwidmung: Unbebautes Bauland in Gefährdungsbereichen muss in Grünland rückgewidmet werden, wenn die Gefahr in den nächsten 10 Jahren nicht behoben werden kann oder die Fläche wichtig für den Hochwasserabfluss ist.

Bundesländer

Klick auf dein Bundesland und erfahre, welche konkreten
Auswirkungen Gefahrenzonenpläne in deiner Region haben.

Auf den Übersichtsseiten der Bundesländer haben wir die wichtigsten Auswirkungen der Gefahrenzonenpläne für euch zusammengefasst. Für eine detailliertere Übersicht könnt ihr auch den kompletten Bericht „Beschreibung der raumordnungs- und baurechtlichen Auswirkungen von Gefahrenzonenplänen“ herunterladen.