Durch Hochwasser zerstörtes Gebäude mit eingestürzter Fassade und Schuttbergen im Vordergrund
Burgenland: Stooberbach (Einzugsgebiet Oberpetersdorf)

Burgenland

Wappen des Burgenlandes: Goldener Adler auf blauem Grund mit rotem Balken auf der Brust und goldenen Krallen

Gesetzliche Grundlagen

  • Raumordnungsrecht: Die Bevölkerung soll durch eine geeignete Standortwahl vor Naturgefahren geschützt werden, besonders bei der Planung von Siedlungen und dauerhaften Einrichtungen. 
  • Das Burgenländische Raumplanungsgesetz (RplG) regelt, welche Flächen als Bauland genutzt werden dürfen.
  • Laut Landesentwicklungsprogramm 2011 dürfen Gebiete, die statistisch alle 100 Jahre überflutet werden könnten (sogenannte HQ-100-Gebiete), nicht als Bauland gewidmet werden.
  • Das Burgenländische Baurecht berücksichtigt Gefahrenzonenpläne im Bauverfahren nicht direkt.

Rolle des Gefahrenzonenplans

  • Gefahrenzonenpläne helfen, gefährdete Bereiche wie Überschwemmungsgebiete sichtbar zu machen.

Besonderheiten

  • Rückwidmung: Unbebautes Bauland in stark gefährdeten Zonen kann unter bestimmten Umständen von der Gemeinde ohne Entschädigung wieder in Grünland umgewidmet werden.
  • Temporäre Bauverbote: In Gebieten mit Gefahr durch Hangwasser oder Rutschungen kann die Gemeinde vorübergehend Bauvorhaben stoppen.

Bundesländer

Klick auf dein Bundesland und erfahre, welche konkreten
Auswirkungen Gefahrenzonenpläne in deiner Region haben.

Auf den Übersichtsseiten der Bundesländer haben wir die wichtigsten Auswirkungen der Gefahrenzonenpläne für euch zusammengefasst. Für eine detailliertere Übersicht könnt ihr auch den kompletten Bericht „Beschreibung der raumordnungs- und baurechtlichen Auswirkungen von Gefahrenzonenplänen“ herunterladen.